Station 5 – Recht auf besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht

Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht – Artikel 38

Du hast das Recht auf Schutz im Krieg. Ein zusätzlicher Vertrag bestimmt, dass kein Kind zu aktiver Teilnahme an bewaffneten Konflikten herangezogen werden darf. 

Samira ist mit ihrer Familie aus ihrer Heimat geflohen. Nun lebt sie in einem Nachbarland. Dort hat eine Hilfsorganisation ein großes Flüchtlingslager aufgebaut. Samira lebt mit ihren drei Geschwistern und den Eltern in einem kleinen Zelt – sehr bequem ist das nicht. Doch wenigstens sind sie in Sicherheit, bekommen etwas zu essen und Samira kann im Flüchtlingslager sogar wieder in die Schule gehen.

Weiterführende Links    
Integrationsreferat
Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklärt
Konvention über die Rechte des Kindes (UNICEF)