Station 6 – Recht auf Bildung

Recht auf Bildung – Artikel 28

Du hast das Recht auf eine gute Schulbildung. Die Grundbildung soll nichts kosten. Du sollst dabei unterstützt werden, den besten Schul- und Ausbildungsabschluss zu machen, den Du schaffen kannst. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen und kein Kind dort schlecht behandelt wird.

Sita, ein Mädchen aus Asien, muss jeden Tag viele Stunden lang in einer Nähfabrik arbeiten. Sie muss Geld verdienen. Nur so kann ihre Familie überleben. Zur Schule gehen kann sie deshalb nicht.

Emma, ein achtjähriges Mädchen aus Deutschland, will nicht zur Schule gehen. Sie versteht sich nicht mit ihren Klassenkameraden und hat auch keinen Spaß am Unterricht.

Beide sollen zur Schule gehen. Das verlangt die Kinderrechtskonvention. Denn nur wer in die Schule geht, kann lesen, rechnen und viele andere wichtige Dinge lernen. Nur so haben Kinder gute Voraussetzungen, später einen Be­ruf zu lernen. Dann ist die Chance größer, genug Geld für sich und die Familie zu verdienen. 

Weiterführende Links
Kultusministerium (Niedersachsen) – Schule